Teilnahmebedingungen
Der Stadtjugendring Sindelfingen stellt unter www.ferien-sifi.de ein Portal zur Verfügung, dass es Eltern und ihren Kindern ermöglichen soll, sich einen Überblick über die Sindelfinger Ferienprogramme zu verschaffen und ggf. die Angebote online zu buchen. Dabei ist das Ferienprogramm-Team des Stadtjugendrings für die Koordination der Angebote zuständig. Die inhaltliche Gestaltung und Durchführung liegt alleine bei den im jeweiligen Ferienangebot genannten Veranstaltern. Für alle Online-Buchungen über www.ferien-sifi.de gelten die folgenden Teilnahmebedingungen:
§ 1 Teilnehmerkreis
- Das Sindelfinger Ferienprogramm richtet sich an Kinder der Stadt Sindelfingen ab der ersten Klasse.
- Kinder, die außerhalb von Sindelfingen wohnen, können am Ferienprogramm teilnehmen. Da die Stadt Sindelfingen ausschließlich Sindelfinger Kinder bezuschusst, können die Veranstalter eine zusätzliche Gebühr für auswärtige Kinder erheben.
§ 2 Anmeldung
- Die Anmeldung erfolgt online über die Homepage www.ferien-sifi.de.
- Die Anmeldung erfolgt durch den/die gesetzlichen Vertreter des Kindes oder eine von diesem/n bevollmächtigte Person.
- Der Ablauf der Onlinebuchung vollzieht sich in vier Schritten, die einzeln erläutert werden.
- Alle eingegebenen Daten müssen vollständig und korrekt sein. Soweit Eingaben und Daten gespeichert werden, geschieht dies im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorschriften.
- Eine verbindliche Anmeldung erfolgt mit der Bestätigung des Buttons „verbindlich buchen". Der Anmeldeperson wird eine Buchungsbestätigung mit zugehöriger Rechnung auf elektronischem Weg zugeschickt.
- Mit der Anmeldung akzeptiert der Buchende das zum Zeitpunkt der Durchführung des Ferienprogramms auf Grundlage der aktuellen Coronaverordnung gültige Hygieneschutzkonzept des Veranstalters.
- Bei allen Veranstaltungen liegt der Anmeldeschluss mindestens 14 Tage vor Programmbeginn.
- Wir behalten uns vor, eine stichprobenartige Kontrolle der Anmeldedaten vorzunehmen. Bei Falschangaben, die zu einem günstigeren Teilnahmepreis oder zu einem unrechtmäßigen Teilnehmerplatz führen, schließen wir das Kind vom Ferienprogramm aus und erheben eine Bearbeitungsgebühr von 50,- €.
- Bei mehrfacher Anmeldung zu einer Verlosung werden die Plätze ohne Rücksprache gelöscht.
- Bei Kindern mit Allergien bitten wir die Eltern, dies in der Anmeldung zu vermerken, die Aushänge der Speispläne zu beachten und gegebenenfalls mit dem Veranstalter Kontakt aufzunehmen.
§ 3 Bezahlung
- Nach Zugang der Buchungsbestätigung und Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen die Gesamtzahlung des Teilnahmepreises durch Überweisung des Rechnungsbetrages fällig.
- Ist die Zahlung nach Fälligkeit, Mahnung und mit angemessener Fristsetzung nicht eingegangen, wird der Teilnehmerplatz storniert und eine Stornogebühr gemäß §4 erhoben.
§ 4 Rücktritt durch Teilnehmenden
- Ein Rücktritt durch den/die Teilnehmer/in ist ausschließlich über das Stornoformular auf www.ferien-sifi.de möglich.
- In jedem Fall des Rücktritts wird eine Stornogebühr fällig. Diese beläuft sich bis zum Anmeldeschluss auf 2,50 € pro Veranstaltungstag, jedoch auf max. 10,- €.
- Nach dem Anmeldeschluss kann der Teilnahmebeitrag nicht mehr zurückerstattet werden.
- Wenn mehrere Teilnehmerplätze auf einer Rechnung gebucht sind, können einzelne Teilnehmerplätze nur storniert werden, wenn der gesamte Rechnungsbetrag gezahlt wurde. Ansonsten muss die gesamte Rechnung storniert werden.
§ 5 Rücktritt durch den Veranstalter
- Der jeweilige Veranstalter kann ein Ferienprogramm absagen, wenn die vom Veranstalter festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
- Ein Rücktritt des Veranstalters nach Anmeldeschluss ist nur in begründeten Ausnahmefällen (z. B. kurzfristige Erkrankung, unmögliche Wetterverhältnisse, Infektionsschutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus, …) zulässig.
- Bei einer Absage durch den Veranstalter wird der komplette Teilnehmerbetrag zurückerstattet.
§ 6 Vergünstigungen
Sindelfinger Berechtigungskarte
- Bei allen online buchbaren Ferienprogrammen in Sindelfingen erhalten Kinder, die Inhaber einer Sindelfinger Berechtigungskarte sind, einen Zuschuss der Stadt Sindelfingen. Dieser Zuschuss zu den Elternbeiträgen beträgt 50% und wird als Ermäßigung bei der Buchung direkt abgezogen.
- Um den Zuschuss zu erhalten, müssen die Berechtigungskarten zu dem Zeitpunkt gültig sein, zu dem das Ferienprogramm stattfindet. Eine Gültigkeit zum Zeitpunkt der Buchung reicht nicht aus. Die Daten werden zur Abrechnung an die Stadt Sindelfingen weitergegeben.
- Bei der Buchung müssen die Berechtigungskartennummern sowie das Gültigkeitsdatum eingegeben werden. Im Anschluss an die Buchung fordern wir den Buchenden auf, uns eine Kopie der Berechtigungskarte zukommen zu lassen.
- Ist der Gültigkeitszeitraum nicht korrekt oder erhalten wir trotz Aufforderung keine Kopie der Berechtigungskarte, wird der reguläre Teilnehmerbetrag berechnet. Bei Vorlage der gültigen Berechtigungskarte bis zum Anmeldeschluss wird der zu viel bezahlte Teilnehmerbetrag zurückerstattet.
- Informationen über die Voraussetzung und Beantragung einer Sindelfinger Berechtigungskarte gibt es bei der Stadt Sindelfingen, Amt für soziale Dienste, Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen, Telefon: 07031/94-368 od. -261.
- Bei der Teilnahme an einer Freizeit können Inhaber der Sindelfinger Berechtigungskarte einen Zuschuss von 8,-€/Tag erhalten. Der Antrag muss an das Amt für Soziale Dienste gestellt werden.
Bildungs- und Teilhabepaket
- Weitere Vergünstigungsmöglichkeiten gibt es für die Gruppe der Leistungsempfänger des Bildung - und Teilhabepakets. Diese sind für die Familien, die Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld haben.
- Beratung dazu gibt es auch bei der Stadt Sindelfingen (Telefon: 07031/94-395 od. -589) oder bei den entsprechenden Stellen, die die Leistungen auszahlen.
§ 7 Veranstalter
- Für die Durchführung der Ferienprogramme sind ausschließlich die Veranstalter verantwortlich.
- Die Teilnehmerdaten werden an den jeweiligen Veranstalter weitergegeben.
§ 8 Programmzeiten
- Im Sindelfinger Ferienprogramm legen wir großen Wert auf ein pädagogisches Angebot, das auf die gesamte Zeit des Ferienprogramms ausgelegt ist. Auch gruppendynamische Prozesse haben wir im Blick und sind uns wichtig. Aus diesem Grund sind die Uhrzeiten des Ferienprogramms, sowie die Bring- und Abholzeiten im Programm verbindlich. Mit der Anmeldung wird diesen zugestimmt.
- Im pädagogischen Interesse aller Kinder behalten wir uns vor, Kinder, die nicht das komplette Programm teilnehmen, von zukünftigen Programmen auszuschließen.
§ 9 Kinder mit Assistenzbedarf
- Wir sind daran interessiert, auch Kindern mit Besonderheiten die Teilnahme an den Ferienprogrammen zu ermöglichen. In diesem Falle bitten wir Sie, dies unbedingt bei der Anmeldung im entsprechenden Feld zu vermerken (Assistenzbedarf bitte ankreuzen).
- Wir werden dann mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Sie ggf. bitten, sich mit den Veranstaltern direkt in Verbindung zu setzen und die Möglichkeiten zur Teilnahme Ihres Kindes abzuklären.
- Unterbleibt dies und/oder sind die Kinder aufgrund ihres Verhaltens oder sonstiger Auffälligkeiten für das Programm untragbar, behalten wir uns vor, sie vom Programm auszuschließen.
§ 10 Verwendung von Bildmaterial
- Mit der Anmeldung wird gleichzeitig der Verwendung von Fotografien und Videoaufzeichnungen, die während den Veranstaltungen im Ferienprogramm entstehen und die angemeldete Person zeigen, zum Zwecke der Abbildung in Veröffentlichungen des Stadtjugendring Sindelfingen e. V. und der Veranstalter zugestimmt.
- Dieser Zustimmung kann jederzeit schriftlich an ferien@sjr-sifi.de widersprochen werden.
- Der Widerspruch gilt ab dem Datum der Einreichung. Er hat keine rückwirkende Wirkung.
§ 11 Datenschutz
Mit der Anmeldung erklären Sie, die Hinweis zum Datenschutz gelesen und verstanden zu haben und stimmen diesen zu.
Ihre Daten werden an den Veranstalter des Ferienprogrammes sowie ggf. an Behörden und Institutionen zur Zuschussbeantragung und Abrechnung weitergegeben.
§ 12 Ergänzungen während der Coronapandemie
Alle Veranstalter der Ferienprogramme in Sindelfingen versuchen durch die Einhaltung ihrer Hygienekonzepte das Risiko einer Coronainfektion so gering wie möglich zu halten, können dies aber nicht gänzlich verhindern. Daher liegt die Risikoeinschätzung durch eine Anmeldung zum Ferienprogramm im Ermessensspielraum der Erziehungsberechtigten.
Bei allen Veranstaltungen gelten die zum Zeitpunkt der Durchführung gültigen Coronaverordnungen. Diese können von den geltenden Verordnungen zum Zeitpunkt der Anmeldung abweichen.
Liegt zum Zeitpunkt der Durchführung des Ferienprogramms keine gültige Coronaverordnung vor, sind die Veranstalter berechtigt auf Grundlage des Hausrechts Maßnahmen zum Infektionsschutz festzulegen. Beispielsweise das Tragen von Masken in Situationen und Anlässen, bei denen ein Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, oder das Erbringen von Testnachweisen. Diese individuellen Regelungen werden im Vorfeld vom Veranstalter mitgeteilt und können auch jederzeit nachgefragt werden.
Mit der Anmeldung verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, das Hygienekonzept und die im Rahmen des Hausrechts ausgesprochenen Regelungen des Veranstalters einzuhalten.
Die in §4 und §5 genannten Stornobedingungen behalten ihre Gültigkeit.
Sollte während einer Veranstaltung ein Coronafall auftreten, tritt das Ausbruchsmanagement des jeweiligen Veranstalters in Kraft. Eine eventuelle Rückerstattung von Teilnehmerkosten liegt in diesem Fall im Ermessenspielraum des Veranstalters.